FAQs
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an dem Zusatzstudium teilnehmen zu können?Einklappen
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Voraussetzung für die Teilnahme am technikwissenschaftlichen Zusatzstudium (TeWiZ) ist die Einschreibung an der Universität Bayreuth in einem der nachfolgend genannten Studiengänge sowie die zusätzliche Einschreibung für das TeWiZ als weiterer Studiengang:
Studiengang Rechtswissenschaft
Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft
Bachelor- oder Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Bachelorstudiengang Economics
Masterstudiengang Economics (Volkswirtschaftslehre)
Bachelor- oder Masterstudiengang Gesundheitsökonomie
Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
Bachelorstudiengang Internationale Wirtschaft und Entwicklung
Masterstudiengang Internationale Wirtschaft & Governance
Masterstudiengang Digitalisierung & Entrepreneurship (D&E)Die Einschreibungsmodalitäten sind den Informationen der Studierendenkanzlei zu entnehmen.
Das Zusatzstudium wird parallel zum jeweiligen Studiengang absolviert. Die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte (LP) beträgt 30 gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS).
- Wie schreibe ich mich für das TeWiZ ein?Einklappen
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Erforderlich ist zunächst Ihre Einschreibung als Studierende/r in einem der oben genannten Studiengänge. Zusätzlich dazu beantragen Sie die Teilnahme am TeWiZ im „Antrag auf Studienfachänderung“. Tragen Sie dazu unter „bisheriger Studiengang“ Ihren Hauptstudiengang ein. Als „weiteren Studiengang“ geben Sie das TeWiZ an. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Die Einschreibungsmodalitäten können Sie den Informationen der Studierendenkanzlei entnehmen. - Kann ich das TeWiZ noch absolvieren, wenn ich während meines Studiums erst später nach Bayreuth wechsle?Einklappen
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Das Zusatzstudium kann auch zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden. Das gilt vor allem für Studierende, die nach Bayreuth wechseln wollen.
Ob Scheine, die an anderen Universitäten erworben wurden, angerechnet werden können, entscheidet der Prüfungsausschuss für das TeWiZ. Die Voraussetzung dafür sind in § 6 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt. - Kann ich das Zusatzstudium nach Ende meines Studiums oder nach einem Studienortwechsel abschließen?Einklappen
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Voraussetzung für das Erbringen der Leistungsnachweise des TeWiZ ist eine Immatrikulation in einem der o. g. Studiengänge an der Universität Bayreuth, d. h. nach einem Wechsel an eine andere Universität können keine Leistungsnachweise mehr abgelegt werden.
- Kann ich mir Klausuren oder mündliche Prüfungen von ausländ. oder inländ. Universitäten anrechnen lassen?Einklappen
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Die Anrechnung von Kompetenzen (Lernergebnissen) bestimmt sich nach Art. 86 BayHIG. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss des TeWiZ. Die Voraussetzungen dafür sind in § 6 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.
- Kann ich Prüfungen zur Notenverbesserung mehrmals schreiben?Einklappen
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Zur Notenverbesserung können bis zu zwei bestandene Modulprüfungen freiwillig wiederholt werden.
- Gibt es Fristen für den zweiten Versuch nach dem Nichtbestehen des ersten Versuchs einer Modulprüfung?Einklappen
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Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung ist in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich.
- Gibt es bei zweimaligem Nichtbestehen einer Klausur die Möglichkeit eines dritten Versuchs?Einklappen
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Jede erstmals nicht bestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur in insgesamt zwei der zehn Module zulässig.
- Ist die Reihenfolge der Klausuren strikt einzuhalten?Einklappen
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Das TeWiZ ist so konzipiert, dass grundsätzlich jede Lehrveranstaltung eigenständig ist und nicht auf Vorkenntnissen aufbaut. Sie können daher völlig frei aus den einzelnen Veranstaltungen wählen.
- Kann ich eine Klausur aus dem TeWiZ als Grundlagenklausur in der Zwischenprüfung anrechnen lassen?Einklappen
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Nein. Die Anrechnung einer Klausur anstelle einer Grundlagenklausur ist nicht möglich.
- Kann ich während eines Urlaubssemesters Leistungsnachweise erbringen?Einklappen
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Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungsnachweise erbracht werden.
- Wie bekomme ich mein Abschlusszeugnis?Einklappen
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Der Prüfungsausschuss für das Technikwissenschaftliche Zusatzstudium benötigt zur Aushändigung des Zeugnisses über das Zusatzstudium einen Nachweis über die erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen. Bitte senden Sie Ihr Datenblatt an technikrecht@uni-bayreuth.de. Der Termin der Zeugnisvergabe wird zu gegebener Zeit mitgeteilt. Sollte der/die Absolvent/in nicht mehr in Bayreuth wohnen, kann das Zeugnis auch per Post versandt werden.
- Was passiert, wenn ich mit dem TeWiZ nicht weitermachen möchte?Einklappen
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Nichts. Sie entscheiden selbst, ob Sie das Zusatzstudium zu Ende führen. Wenn Sie die notwendigen Leistungspunkte nicht während Ihre Hauptstudiums an der Universität Bayreuth erbringen, wird Ihnen lediglich kein Abschlusszeugnis ausgestellt. Sie können aber auf Antrag eine Bescheinigung über die bis dahin erfolgten Leistungen bekommen.
- Wirkt sich das Nichtbestehen des TeWiZ auf das Bestehen des Hauptstudiums aus?Einklappen
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Das Nichtbestehen des TeWiZ hat keinerlei Auswirkungen auf den Hauptstudiengang. Selbstverständlich kann dann kein Zeugnis über das Bestehen des TeWiZ ausgestellt werden
- Erhalte ich ein Zeugnis über das „Teilbestehen des Zusatzstudiums“, falls ich es nicht vor dem Abschluss des Hauptstudiums beende?Einklappen
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Über die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen und die Dokumentation darüber entscheidet der/die für die jeweilige Lehrveranstaltung verantwortliche Dozent/in.
- Wird das TeWiZ auf den Freischuss für Jurastudierende angerechnet?Einklappen
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Das Landesjustizprüfungsamt hat das TeWiZ als studienbegleitende wissenschaftliche Zusatzausbildung im Sinne von § 37 JAPO anerkannt. Für eine entsprechende Bescheinigung wenden Sie sich bitte an technikrecht@uni-bayreuth.de.