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Freischussverlängernde Wirkung des Technikwissenschaftlichen Zusatzstudiums für Juristinnen und Juristen
21.01.2016
Das Landesjustizprüfungsamt erkennt ab sofort das von der Universität Bayreuth angebotene Technikwissenschaftliche Zusatzstudium für Juristinnen und Juristen als studienbegleitende wissenschaftliche Zusatzausbildung im Sinne von § 37 Abs. 4 JAPO an.
Zu welchem Zeitpunkt und von welcher Stelle die hierfür erforderliche Bescheinigung ausgestellt wird, wird noch bekannt gegeben.